Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Er soll die erste Zeit der Selbstständigkeit finanziell absichern.
Die wichtigsten Voraussetzungen
Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen
Hauptberufliche Selbstständigkeit
Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle
Darlegung der persönlichen und fachlichen Eignung
Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt also keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt bei der Arbeitsagentur.
Wie die Förderung aussieht
In der ersten Phase erhältst du für sechs Monate einen Betrag in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus eine Pauschale für die soziale Absicherung. In einer zweiten Phase kann die Pauschale für weitere neun Monate gezahlt werden, wenn du eine intensive Geschäftstätigkeit nachweist.
So bereitest du den Antrag vor
Sprich früh mit deiner Vermittlungsfachkraft, bevor du die Selbstständigkeit startest. Bereite Businessplan, Finanzplan und Lebenslauf vor und lass die Tragfähigkeit zum Beispiel von einer Kammer oder einer Steuerberatung bestätigen. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Start der Selbstständigkeit gestellt werden.
