Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist für viele Gründerinnen und Gründer der Einstieg in die Kapitalgesellschaft. Sie bietet dieselbe Haftungsbeschränkung wie eine GmbH, lässt sich aber schon mit sehr wenig Stammkapital gründen.
Was eine UG ausmacht
Rechtlich ist die UG eine Variante der GmbH. Das Mindeststammkapital liegt bei einem Euro, in der Praxis empfiehlt sich aber ein Puffer, damit die Gesellschaft nicht sofort überschuldet ist. Im Gegenzug gilt eine Pflicht zur Rücklage: Ein Viertel des Jahresüberschusses muss so lange zurückgelegt werden, bis das Stammkapital der GmbH von 25.000 Euro erreicht ist. Dann kann die UG in eine GmbH umfirmieren.
Der Ablauf der Gründung
Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll vorbereiten
Beurkundung beim Notar oder online per Videoverfahren
Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Eintragung ins Handelsregister durch den Notar
Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Mit dem Musterprotokoll sinken die Notarkosten, es eignet sich aber nur für einfache Konstellationen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.
Pflichten nach der Gründung
Als Kapitalgesellschaft ist die UG bilanzierungspflichtig und muss ihren Jahresabschluss offenlegen. Dazu kommen Eintragungen im Transparenzregister, die Beiträge zur IHK und laufende Steuererklärungen. Wer früh mit einer Steuerberatung zusammenarbeitet, vermeidet teure Fehler im ersten Geschäftsjahr.
Fazit: Die UG ist ideal, wenn du mit wenig Kapital starten und trotzdem deine Haftung begrenzen willst. Plane aber Rücklagen und Verwaltungsaufwand von Anfang an ein.
